§1 Mitgliedsbeiträge

Generell gilt für alle Mitglieder die Satzung des Vereins. Hier wird gesondert geregelt, welche Beiträge geleistet werden und welche Vorteile hieraus entstehen:

  • Kostenlose Online-Mitgliedschaft

    Jeder Besucher der Webseite gilt als Online-Mitglied. Er willigt mit dem Besuch in die Satzung des Vereins ein. Die Online-Mitgliedschaft ist kostenlos.

  • Online-Angebote

    Online-Angebote wie Webinare und Online-Kurse werden wie Präsenz-Veranstaltungen gehandhabt. Am Preis des Produktes wird der Förderbeitrag für Tagesmitgliedschaften ausgewiesen. Für Fördermitglieder und ordentliche Mitglieder fällt dieser Betrag nicht an.

  • Fördermitgliedschaft

    Die Fördermitgliedschaft beträgt pro Monat mind. 60 EUR. Damit erhält das fördernde Mitglied die Möglichkeit an Veranstaltungen wie Seminaren, Workshops oder Vorträgen eine Ermäßigung von 15 EUR zu erhalten. Die Tagesmitgliedschaft entfällt somit für Fördermitglieder.

  • Tagesmitgliedschaften (Tages-Fördermitgliedschaft)

    Die Teilnahme an vom Verein veranstalteten Events ist nur über eine Mitgliedschaft möglich. Sollte ein Teilnehmer kein dauerhaftes Mitglied sein, wird ein Beitrag für eine Tagesmitgliedschaft für jeden Tag der Teilnahme berechnet.
    Die Höhe des Tagesmitgliedsbeitrags ist 15 EUR. Dieser Förderbeitrag ist im Preis der Leistung einberechnet und gesondert ausgewiesen. Fördermitgliedern wird der Tagesbeitrag rückerstattet.

  • Ordentliche Mitgliedschaft

    Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 60 EUR.

§2 DSGVO

Aufgrund der DSGVO sehen wir uns gezwungen, nochmals auf den §12 Compliance-Kodex unserer Satzung hinzuweisen und nehmen alle Mitglieder in die Pflicht. Fehlender Datenschutz und fehende Datensicherheit können das Wohl der Betroffenen nicht nur finanziell sondern auch psychisch und physisch stark beeinträchtigen.

Deshalb ist jedes Mitglied (siehe §1 Mitgliederordnung) verpflichtet, schon beim aufkommenden Verdacht

  • auf Missstände in Sachen Datensicherheit,
  • Änderungen in beschriebenen Prozessen
  • bei inkorrekten Formulierungen in der Datenschutzerklärung,
  • Sicherheitslücken,
  • Unterlassungen oder Hackerangriffe usw.

umgehend den Vorstand zu unterrichten, so dass dieser den Schaden minimieren und seinen Pflichten als Datenverantwortlicher gegenüber Betroffenen, Behörden und der Öffentlichkeit nach kommen. Bei Verzögerung, Unterlassung oder Zuwiderhandlung behalten wir uns eine Schadensersatzklage in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR vor.

§3 Förderung der Volksbildung und -gesundheit

Die Mitgliedschaft und Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins ist freiwillig und auf eigene Gefahr. Die Angebote des Vereins dienen der Förderung der Volksbildung und -gesundheit im Sinne des Gesetzes und ersetzen in keinem Fall den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker. Jedes Mitlglied übernimmt ausschließlich die Verantwortung für seine eigene Gesundheit.

Ebern, 01.05.2018

Der Vorstand

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